Konformitätserklärung
für Materialien und Gegenstände aus Keramik, die dafür bestimmt sind mit Lebensmitteln in Kontakt zu kommen.
Es gelten folgende Bestimmungen:
Lebensmittelbedarfsgegenstände dürfen nach § 10 Abs. 2 BedGgstV nur mit Vorlage einer Konformitätserklärung verkauft werden. Die Keramik muss in einem Labor auf die Einhaltung der Höchstwerte für Blei und Cadmium geprüft werden. Die Konformitätserklärung wird hiermit bereitgestellt. Die Prüfberichte werden auf Anfrage zur Verfügung gestellt
Diese Konformitätserklärung bezieht sich auf meine Keramik, mit der Glasur weiss glänzend.Diese Keramik wurde auf die Abgabe von Blei und Cadmium(Vorgabe nach Bedarfsgegenständeverordnung) geprüft durch:
M.U.T. Meißner Umwelttechnik
Ingenieurbüro für angewandten Umweltschutz
Ossietzkystraße 37A
01662 Meißen
Das Prüfzeugnis wurde am 11.06.2025 ausgestellt und wird unter der Registrierungsnummer:1/20548/Fi geführt.
Die oben aufgeführte Keramik entspricht somit den Anforderungen der Bedarfsgegenständeverordnung vom 10.04.1992, sowie der Verordnung (EG) Nr.: 1935/2004.
odd old bird pottery, Silke Sachtlebe, Erzbergerstrasse 27, 45527 Hattingen, kontakt@oddoldbirdpottery.de
